TSE-Information

TSE-Information

Was ist die Kassensicherungsverordnung?

Seit dem 1. Januar 2020 gelten die neuen Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Ab diesem Zeitpunkt muss
in Deutschland jedes elektronische Kassensystem über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen und entsprechend der Belegausgabepflicht jeder Beleg
an die Kunden ausgehändigt werden.

Welche Ziele werden mit der Bonpflicht verfolgt?

Nachweis der Kassen-Nutzung:
Kassenbon dient als Nachweis, dass Daten in die Kasse eingepflegt wurden.

Schnelle Kassennachschau:
Keine Unterbrechungen des Betriebes, da kein Systemzugriff mehr erforderlich ist.

Vorgangs-Zeitpunkte benötigt:
Daher muss Beleg immer erzeugt werden.

Welche Informationen enthält der TSE-Beleg für den Prüfer?

- Eine TSE ist in Verwendung.
- Alle Umsatzzahlen werden an die TSE gesendet
- Die TSE ist gemeldet (sobald möglich)
- Die TSE wird angesprochen (Signatur der TSE verifizierbar)

Hinweis: Beim Austausch einer Kasse, unbedingt den Händler kontaktieren.

Welche Daten enthält der Bon?

- TSE-Trans-Nr.: Transaktionsnummer
- TSE-Start-Zeit: Startzeit des Vorgangs in UTC
- TSE-Ende-Zeit: Stopzeit des Vorgangs in UTC
- TSE-Serien-Nr.: Seriennummer der TSE
- TSE-Signatur: Signatur des Vorgangs
- TSE-Zeitformat: verwendetes Zeitformat der TSE
- TSE-Hashalgo.: verwendeter Algorithmus der TSE 
- TSE-PublicKey: Zertifikat Public Key
- TSE-Kassen-ID: Die Seriennummer der Kasse (zur Meldung bei der Finanzbehörde)
- TSE-Erstbestellung: Zeitpunkt der Erstbestellung (erforderlich bei komplexen Systemen im Verbund)
- QR-Code (Optional, von der Finanzbehörde empfohlen)

Anmerkung zu den Bondaten:
Aktuell wird geprüft, ob folgende Elemente aus rechtlicher Sicht ausgeblendet werden können, um den Bon zu verkürzen: TSE-Zeitformat, TSE-HashAlgorithmus, TSE-PublicKey

TSE-QR-Code auf Beleg deaktivieren

Der QR-Code für die Signatur ist keine Pflichtangabe und kann daher deaktiviert werden. 
Die weiteren Informationen sind Pflichtangaben und können nicht deaktiviert werden.

Zum Deaktivieren des TSE-QR-Codes:
Backoffice > Favoriten > Einstellung Allgemein > Module > Security
Hier auf EInstellungen  > Allgemein und Deaktivieren der Einstellung: Signatur als QR-Code auf Bon andrucken.

Die GastroSoft GmbH und die Finanzbehörde
empfehlen den TSE-QR-Code anzudrucken, damit eine Prüfung schneller erfolgen kann
und der laufende Geschäftsbetrieb nicht beeinflusst wird.

Softwareänderungen die durch die TSE entstanden

Zahlungsart nachträglich ändern:
Bereits abgerechneten Rechnungsbelegen kann nachträglich keine andere Zahlungsart zugeordnet werden, da der Zahlungsvorgang bereits
durch die technische Sicherheitseinrichtung unveränderbar abgesichert wurde.

Aus diesem Grund, muss ab sofort die Rechnung storniert (und ggf. kopiert) und neu erstellt werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass vor Erstellung der Rechnung, die  gewünschte Zahlungsart des Kunden erfragt wurde.
Jede Korrektur kann zu Nachfragen bei der Finanzprüfung führen.

Warenkorb Artikelinfo
Bei der ersten Buchung im Warenkorb wird eine Transaktion in der TSE gestartet. Bitte lege daher künftig keinen Artikel
in den Warenkorb, um Preisinformationen abzurufen, sondern verwende eine entsprechende Funktionstaste (z. B. Artikelinfo). 
Eine häufige Nutzung kann ebenfalls zu Rückfragen seitens der Finanzbehörden führen.